Ob mittelständisches Unternehmen, Privatperson oder Berufsträger (Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater oder Rechtsanwälte) wir beraten Sie im Rahmen unserer Tätigkeitsbereiche
ganzheitlich, diskret und zielorientiert.

Wir erstellen gutachterliche Stellungnahmen auf dem Gebiet des materiellen Steuerrechts, ermitteln den verfahrensrelevanten Sachverhalt und recherchieren die einschlägige Rechtsprechung, Verwaltungspraxis sowie Fachliteratur.
Wir vertreten unsere Mandanten in Steuerstreitverfahren zur Abwehr steuerrechtlicher Ansprüche gegenüber den Finanzbehörden und vor dem zuständigen Finanzgericht.
Im Rahmen Interessenvertretung werden wir auch neben dem „laufenden Steuerberater“ als ergänzende Berater tätig, insbesondere in problematischen Fällen (gegenüber den Finanzbehörden, in Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfs- sowie in Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten) und im Rahmen der Abwehr von steuerrechtlichen Haftungsansprüchen.

Wir stellen eine wirksame Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden und den Strafgerichten sicher. Wir beraten Unternehmen und deren Mitarbeiter in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren.
Wir verteidigen den Beschuldigten gegenüber Steuerfahndung, Straf- und Bußgeldsachenstelle, Staatsanwaltschaft sowie den Strafgerichten. Daneben vertreten wir die Interessen der Mandanten im parallel stattfindenden Besteuerungsverfahren, d.h. ermitteln die verfahrensrelevanten Besteuerungsgrundlagen und wirken an tatsächlichen Verständigungen über Besteuerungsgrundlagen mit.
Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmer bei der Vermeidung steuerlicher Risiken (Präventivberatung/Tax Compliance) und beraten bei der Erstattung von Selbstanzeigen. Im Wirtschaftsstrafverfahren verteidigen wir den Beschuldigten in Verfahren, deren Gegenstand klassische Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue, Bilanz- bzw. Insolvenzdelikte sind.

Die Beratung von Umstrukturierungen und Umwandlungen von Unternehmensgruppen sowie die Transaktionsberatung stellen komplexe Vorgänge dar. Die Bearbeitung entsprechender Aufgabenstellungen können wir jederzeit unseren Kooperationspartner Anochin, Roters & Kollegen GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, einbeziehen und auf dessen betriebswirtschaftliches und steuerliches Know-how zurückgreifen.
Im Team entwickeln wir die optimale Lösung für unseren Mandanten und setzen diese effizient um.

Wir beraten Unternehmen, deren Organe und Gesellschafter in insolvenzrechtlichen Fragen. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Krisenberatung von Unternehmen, Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie die Beratung bei Umstrukturierungen, Fortführungen und Abwicklungen.

Abwehr und Prävention
Beratung von Vorständen und Geschäftsführern über den Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung, Prüfung der in Betracht kommenden Insolvenzgründe, Prüfung von Anfechtungstatbeständen und sonstigen insolvenzrechtlichen Einzelfragen, Beratung bei der Abwehr insolvenzrechtlicher Haftungsansprüche.

Fortführung und Abwicklung
Beratung bei der Fortführung, Übernahme und Abwicklung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen.

Die Nichteinhaltung gesetzlicher Regeln beinhaltet für Unternehmen und deren Organe erhebliche Risiken. Hierzu zählen mögliche Schadenersatzansprüche, Haftungsfolgen für die Organmitglieder und schwerwiegende Reputationsverluste. Wir helfen Unternehmen, deren Organen und Gesellschaftern bei der Identifikation und zukünftigen Minimierung von Risiken.

Risiken erkennen und Risiken vermeiden
Wir ermitteln den relevanten Sachverhalt, erstellen Risikoanalysen und unterstützen Unternehmen bei der Erstellung und Überarbeitung von unternehmensinternen Compliance-Regelungen. Wir beraten Unternehmen bei der Konzeptionierung und Implementierung eines individuellen Compliance Management Systems. Unterstützt werden wir dabei durch unseren Kooperationspartner Anochin, Roters & Kollegen GmbH & Co. KG.

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